Sprachfamilien

A - In der Familie: Freibeträge nutzen

cxxxxxxvxcv

Aufgrund der schwächeren Position der einzelnen Arbeitnehmer gibt ihnen das Betriebsverfassungsgesetz die Möglichkeit, ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl ein Gremium zu wählen, das sich für ihre Belange und Interessen gegenüber dem Arbeitgeber einsetzt: den Betriebsrat. Denn für die einzelnen Mitarbeiter ist es oft schwierig, sich gegen unternehmerische Entscheidungen zu wehren oder Wünsche und Bedürfnisse beim Arbeitgeber vorzutragen und durchzusetzen.

222

 

Der Betriebsrat hat vielfältige Aufgaben, Rechte und Pflichten. Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, darauf zu achten, dass im Betrieb die gesetzlichen und tariflichen Normen und Vorschriften eingehalten werden. Außerdem hat er die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.

Dabei ist er auch berechtigt, von sich aus an den Arbeitgeber heranzutreten und die Einführung oder Verbesserung einzelner Regelungen und Maßnahmen zu verlangen und ggf. durchzusetzen (sog. Initiativrecht).

Ganz wichtig: Bei Umstrukturierungen im Betrieb oder gar der Schließung des Betriebes oder eines Betriebsteils kann der Betriebsrat hierauf Einfluss nehmen, also darüber mitbestimmen, ob, wann und wie die fragliche Maßnahme durchgeführt wird (sog. Interessenausgleich). Und vor allem kann er die Aufstellung eines Sozialplans verlangen und notfalls durchsetzen. Und zwar gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber!

Wenn es keinen Betriebsrat gibt, ist die Aufstellung eines Sozialplans nicht möglich. In diesem Fall gibt es dann auch keinerlei Abfindung. Auch nicht bei einem langjährigen Arbeitsverhältnis. Denn ein Sozialplan ist vom Bestehen eines Betriebsrats abhängig.

Die Gründung eines Betriebsrates ist also spätestens dann notwendig, wenn sich das Unternehmen in einer Schieflage befindet oder wenn umfangreiche Umstrukturierungen oder gar Entlassungen drohen.